Rechtsanwalt Dimitrios Arabatzis
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
 Man muss auch mit der Justiz rechnen"
Dieter Hildebrandt, deutscher Kabarettist

Meine Rechtsgebiete

Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Inkasso und Verkehrsrecht

Strafrecht

Rechtsanwalt_ArabatzisIn keinem anderen Bereich des Rechts ist die Aufgabe des Rechtsanwalts so wichtig wie im Strafrecht. Für den Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens und eines Strafrechtsprozesses steht viel auf dem Spiel. Nicht nur seine Freiheit, sondern auch sein Ansehen und seine berufliche Zukunft sind gefährdet.
Es ist dringend anzuraten, so früh wie möglich mich zu kontaktieren, da auf diesem Wege vermieden werden kann, dass Fehler gemacht werden, die später nicht mehr gut zu machen sind.

Sofern bereits eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, wie Untersuchungshaft, angeordnet wurde, veranlasse ich deren rechtliche Überprüfung und wirke auf deren Aufhebung hin. Ich begleite Sie vom staatsanwaltlichen bzw. polizeilichen Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es mir vor allem darauf an, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, ein faires Verfahren gewährleistet wird, alle entlastenden Umstände zur Geltung gebracht werden und dem Richter Ihre individuelle Situation umfassend dargelegt wird.

Im Gegensatz zu Ihnen habe ich als Rechtsanwalt zudem die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen. Darauf entwickele ich meine Verteidigungsstrategien, stelle Beweisanträge und rüge etwaige Formfehler.

Arbeitsrecht

Für den Arbeitnehmer bedeutet Arbeit Existenzsicherung und Aufrechterhaltung seines Lebensstandards, der Arbeitgeber ist dagegen bestrebt, dass der Betriebsablauf gewährleistet und dass bei arbeitsrechtlichen Problemen das wirtschaftliche Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses möglichst gering gehalten wird.

Ich berate und betreue Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Erstellung, Überarbeitung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen. Dabei gilt meine besondere Aufmerksamkeit der Frage, ob bestimmte Vertragsklauseln des Arbeitgebers als allgemeine Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zulässig sind oder nicht.

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht der Kern des Arbeitsrechts aus dem Kündigungsschutz. Arbeitnehmer sollten bei einer Kündigung möglichst frühzeitig den anwaltlichen Rat von mir einholen, da innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungschutzgesetzes (KSchG) Klage beim Arbeitsgericht eingelegt werden muss.

Ferner berate ich meine Mandanten zu Fragen des Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses, zu möglichen Lohnfortzahlungsansprüchen, zur Thematik des Arbeitsschutzes, der Abmahnung, des Mutterschutzes, der Arbeitszeit, des Urlaubs, der Zahlung einer Abfindung, der Zeugniserteilung.

Familienrecht

Das Familienrecht stellt eine sehr komplexe Rechtsmaterie dar, die durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet ist, so dass eine Beratung und Vertretung durch einen fundierten Rechtsanwalt meist unerlässlich ist. So hat z.B. eine griechische Scheidung ganz andere gesetzlichen Voraussetzungen als eine Scheidung unter deutschen Eheleuten.

Kernpunkt des Familienrechts ist das Scheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute vor dem Familienrichter. Kommt es zu Krisen in der Ehe und wollen die Ehepartner oder will ein Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen, erfolgt eine Trennung.

Ich informiere in einem solchen Falle meine Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung, zum Versorgungsausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates. Auch berate ich Heiratswillige vor der Hochzeit bei der Verfassung eines Ehevertrags, beim Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften und beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses.


Inkasso/Forderungseinziehung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Forderungseinziehung für meine Mandanten. Unter Einsatz der Mitteln des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung, wie z.B. die Erwirkung von Mahn-, Vollstreckungsbescheiden, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, versuche ich zeitnah ihre Forderungen durchzusetzen.

Nahezu jeder Selbständige klagt inzwischen über die schlechte Zahlungsmoral und schleppende Zahlungsweise bei Rechnungsforderungen. Wer versucht, sein Inkasso selbst zu betreiben, ist vor allem mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert.

Zudem wird eine anwaltliche Mahnung von einem Schuldner wesentlich ernster genommen, da der Schuldner nach Ablauf der Frist mit einer letztlich sehr teuren Klage rechnen muss.

Wesentlicher Vorteil ist, dass für Ihre Kunden deutlich wird, dass eine weitere Zahlungsverzögerung erhebliche Kosten verursachen kann und sich deshalb nicht mehr lohnt. Ich empfehle deshalb, auf keinen Fall mehr als zwei Mahnungen zu versenden und auf der zweiten deutlich zu vermerken, dass es die letzte Mahnung ist. Anschließend sollte meine Beauftragung erfolgen.

In vielen Fällen hat ein konsequentes und schnelles Vorgehen für die Zukunft heilsame Wirkung, da die Kunden merken, dass Verzögerung nicht hilft und demzufolge auf Mahnungen wieder reagieren.


Verkehrsrecht

Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Schadensregulierung selbst in die Hand nehmen, oder sich gar an die die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden.

Nach einem Verkehrsrechtsfall stehen viele Menschen stehen unter Schock und wissen nicht, wie sie sich in diesem Augenblick verhalten sollen.

Ganz verzweifelte Unfallgeschädigte kommen sogar auf den schlechtesten aller möglichen Gedanken und rufen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners an und lassen sich von dieser an die Hand und damit eine angemessene und korrekte Schadenswiedergutmachung aus der Hand nehmen. Jeder vernünftige Geschädigte sollte nach kurzem Bedenken wissen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ausschließlich ihre eigenen finanziellen Interessen verfolgt.

Es ist besonders wichtig zu wissen, dass der Geschädigte einen Anspruch hat auf:

    • auf Vertretung von einem Rechtsanwalt seiner Wahl, dessen Kosten nicht der Geschädigte, sondern die Versicherung des Unfallgegners bezahlen muss
    • sowie auf einem objektiven Kfz-Sachverständigen seiner Wahl, der eine objektive und angemessene Schadensbewertung vornimmt und dessen Kosten wiederum die gegnerische Versicherung ebenfalls bezahlen muss.

    Ich berate und informiere Sie gerne über die klassischen und besonderen Probleme des Verkehrsrechts wie z.B:
    • Schadensersatz
    • Wertminderung
    • Reparaturzahlung
    • Mietwagenkosten
    • Kasko
    • Höhe des Schmerzensgeldes
    • Nutzungsausfall
    • Gutachter und Gutachterkosten
    • Wiederbeschaffungswert
    • Restwert
    • Entgangener Gewinn
    • Fiktive Abrechnung
    • Lohnkosten
    • Lackierkosten
    • Haushaltshilfe
    • UPE-Aufschläge
    • Haushaltsführungsschaden
    • 130-%-Regelung
    • Schadenspauschale
    • Mehrwertsteuer
    • Ärztliche Atteste
    • HWS
    • Verbringungskosten, u.v.m